Verpackungssteuer in Deutschland: Ein umfassender Ratgeber
Die Verpackungssteuer ist kein abstraktes Steuermodell aus der politischen Debatte, sondern in Deutschland bereits Realität – wenn auch nur in einzelnen Städten. Sie geht über Pfandregelungen oder bundesweite Entsorgungspflichten hinaus und kann das Verhalten von Verbraucherinnen, Gastronomie und Einzelhandel direkt beeinflussen.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Verpackungssteuer ist, wo sie gilt, welche Wirkung sie entfaltet und welche Kontroversen sie ausgelöst hat. Er berücksichtigt aktuelle Entwicklungen bis 2026 und liefert verständliche Orientierung zu einem Thema, das künftig in vielen Kommunen Relevanz gewinnen dürfte.
Was ist die Verpackungssteuer?
Die Verpackungssteuer ist eine örtliche Verbrauchsteuer, die Städte und Gemeinden auf Einwegverpackungen beim Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr erheben. Sie wird nicht vom Bund eingeführt, sondern durch kommunale Satzungen geregelt.
Dabei handelt es sich um eine Steuer, die beim Verkauf an die Gastronomie oder Verkaufsstellen entfällt, wenn diese Einwegverpackungen, -geschirr oder -besteck ausgeben. Mehrwegverpackungen bleiben unbesteuert, weil sie nicht zur Vermüllung des öffentlichen Raums beitragen. Ziel ist es, finanzielle Anreize zu schaffen, um den Verbrauch von Wegwerfverpackungen zu senken und wiederverwendbare Alternativen attraktiver zu machen.
Wie funktioniert die Verpackungssteuer konkret?
Das Grundprinzip ist einfach: Für jede Ausgabe einer Verpackung oder eines Wegwerfartikels fällt ein festgelegter Betrag an. In den Kommunen, die sie eingeführt haben, gelten typischerweise die folgenden Sätze:
• 50 Cent für Einwegverpackungen und Einweggeschirr (Kaffeebecher, Schalen, To-go-Boxen)
• 20 Cent für Einwegbesteck und Strohhalme über einer bestimmten Länge
Die Steuerpflicht liegt bei dem Betrieb, der die Verpackung ausgibt. Er zahlt sie an die Kommune. In der Praxis wird sie meist auf die Endkundinnen und Endkunden umgelegt, etwa über einen Aufpreis auf der Rechnung.
Die konkrete Ausgestaltung kann von Stadt zu Stadt leicht variieren, etwa durch Höchstbeträge pro Verkaufsvorgang oder Ausnahmen für bestimmte Waren.
Warum wurde die Verpackungssteuer eingeführt?
Die Motivation hinter kommunalen Verpackungssteuern ist vor allem ökologisch und ordnungspolitisch:
• Reduktion sichtbarer Einwegmüllberge im öffentlichen Raum
• Entlastung der Stadtreinigung und der kommunalen Haushalte
• Förderung von Mehrwegsystemen bei Gastronomie und Einzelhandel
• Verursachergerechte Kostenverteilung
In vielen Städten machen To-go-Verpackungen einen beträchtlichen Anteil des „wild entsorgten“ Mülls aus. Die zusätzliche Kostenbelastung soll Umdenken und Verhaltensänderungen anstoßen – sowohl bei Anbieterinnen als auch bei Verbraucherinnen.
Verpackungssteuer in Deutschland: Wo gilt sie schon?
Tübingen – Vorreiter seit 2022
Tübingen war in Deutschland die erste Stadt, die eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt hat. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022 und umfasst Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort. Gastronomiebetriebe, Cafés, Bäckereien und andere Verkaufsstellen müssen die Steuer an die Stadt abführen.
Dieses Modell wurde mehrfach gerichtlich überprüft. Nach anfänglichen Kontroversen bestätigten Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Januar 2025 klar, dass Städte solche örtlichen Verbrauchsteuern grundsätzlich erheben dürfen. Eine von einer Systemgastronomie-Franchisenehmerin eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, was den Weg für weitere Kommunen ebnete.
Konstanz
Konstanz zog nach und führte zum 1. Januar 2025 eine eigene Verpackungssteuer ein. Auch hier sind Einwegbehälter und Einwegbesteck steuerpflichtig, um Mehrwegangebote zu fördern und Abfall zu reduzieren.
Freiburg
Die Stadt Freiburg hat ab dem 1. Januar 2026 eine ähnliche Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt. Sie orientiert sich eng am Vorbild Tübingen: 50 Cent für Einwegverpackungen und Einweggeschirr, 20 Cent für Besteck und lange Strohhalme. Die Kommune rechnet im ersten Jahr mit zweistelligen Millionenbeträgen an Einnahmen und setzt zugleich auf eine Mehrweg-Offensive.
Weitere Städte
Die Deutsche Umwelthilfe berichtet, dass über 150 deutsche Städte Interesse an einer Verpackungssteuer haben oder entsprechende Modelle prüfen. Einige befinden sich noch in der parlamentarischen Beratung oder Vorbereitungsphase.
Keine Verpackungssteuer in Bayern
In Bayern wurde eine landespolitische Entscheidung getroffen, die Kommunen das Erheben einer Verpackungssteuer untersagt. Dieses Verbot wurde über eine Änderung im Kommunalabgabengesetz umgesetzt, was in der kommunalpolitischen Debatte teils kritisch kommentiert wird, weil es örtliche Eigenverantwortung einschränkt.
Was bedeutet das für Verbraucher und Unternehmen?
Für Verbraucherinnen kann sich der Preis von To-go-Getränken oder Fast-Food-Menüs erhöhen, weil die Steuer oft weitergegeben wird. In Freiburg etwa kann ein Menü mit mehreren Einwegartikeln schnell mehr als einen Euro an zusätzlicher Steuer verursachen, wenn mehrere Verpackungsteile in einer Bestellung enthalten sind.
Unternehmen müssen organisatorische Anpassungen vornehmen und die Steuer abführen. Viele Anbieter erweitern ihre Angebote zu Mehrwegverpackungen oder Snacks, die ohne Einwegbehälter auskommen, um Steuerkosten zu vermeiden.
Wirtschaftliche und juristische Debatten
Die Verpackungssteuer ist nicht unumstritten. Kritikpunkte sind:
• Verwaltungsaufwand und Bürokratie für kleine Betriebe
• Wettbewerbsnachteile gegenüber Kommunen ohne Steuer
• Nicht alle Mehrwegsysteme sind in jeder Branche leicht umsetzbar
Gegner sehen darin eine zusätzliche Belastung für Gastronomien, während Befürworterinnen argumentieren, dass die Steuer echte ökonomische Lenkungswirkung entfalten kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit örtlicher Verbrauchsteuern bestätigt, allerdings müssen Kommunen bei der Satzungserstellung sorgfältig darauf achten, dass sie nicht mit bundesgesetzlichen Regelungen in Konflikt stehen.
Verpackungssteuer und rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für kommunale Verpackungssteuern ergibt sich aus der kommunalen Abgabengesetzgebung und dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine solche Steuer nicht bundesgesetzlich verboten ist, wenn sie verfassungsgemäß ausgestaltet wird und nicht mit anderen Reichs- oder Bundesgesetzen kollidiert.
Daraus folgt, dass Städte und Gemeinden in eigener Verantwortung entscheiden können, ob sie eine solche Steuer einführen.
Fazit: Ein Instrument mit Signalwirkung
Die Verpackungssteuer ist heute kein theoretisches Konzept mehr, sondern ein in der Praxis angewandtes Instrument zur Bekämpfung von Einwegmüll. Beispiele wie Tübingen, Konstanz und Freiburg zeigen, dass kommunale Verpackungssteuern funktionieren können und rechtlich Bestand haben.
Sie wirken als Anreizsystem: Wegwerfverpackungen werden teurer, Mehrwegsysteme attraktiver. Gleichzeitig werfen sie politische, wirtschaftliche und juristische Fragen auf, die im kommunalen Kontext weiter diskutiert werden. Ob sich dieses Modell langfristig bundesweit durchsetzt, ist offen – klar ist aber, dass die Verpackungssteuer ein wirksames Mittel zur Förderung nachhaltiger Konsumformen darstellen kann.